Gewässerschadenhaftpflicht


Wenn Sie Besitzer eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen sind, können Sie für Schäden, die durch Ihre Anlagen an Gewässern entstehen, in Haftung genommen werden. In solchen Fällen schützt Sie eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung wirksam vor den Ansprüchen Dritter.

Ihr Kontakt

Michael Kraechter

unabhängiger Finanzberater
Tel: 02452/964551
Mobil: 0177/2731697
mi.kraechter@fvb.de

So finden Sie uns